Rauchwarnmelderpflicht ab 01.01.2018

01.01.2018
Änderungen zur Rauchwarnmelderpflicht zum 01. Januar 2018

Seit dem 01. Januar 2013 mussten in Neubauten alle Wohnungen mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden.
Ab dem 01. Januar 2018 müssen nun in allen Wohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser Rauchwarnmelder installiert werden.

Warum sollten Rauchwarnmelder installiert werden?
Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden. 95% werden Opfer einer Rauchvergiftung, die bereits nach zwei Minuten tödlich sein kann. Die meisten Brandunfälle ereignen sich nachts in den eigenen vier Wänden. Da Brandrauch im Schlaf nicht wahrgenommen werden kann, ist es sinnvoll Rauchwarnmelder zu installieren.

Wo müssen Rauchwarnmelder installiert werden?
Rauchwarnmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern, in Fluren und Treppenhäusern angebracht werden.
In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum muss auf jedem Stockwerk ein Rauchwarnmelder angebracht werden.
Diese sind in der Mitte eines Raumes anzubringen. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Da Brandrauch nach oben steigt, müssen diese an der Decke montiert werden.

Wie viele Rauchwarnmelder werden benötigt?
In der Regel braucht man einen Rauchwarnmelder für einen Raum bis 60m² Grundfläche.

Worauf muss beim Kauf geachtet werden?
Es dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die der DIN EN 14 604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Für Menschen, die den Alarm der Rauchwarnmelder nicht oder nur schlecht hören, können die Geräte mit Lichtsignalen und Rüttelkissen verbunden werden.
Nähere Info`s auch unter: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-im-test/qualitaetszeichen-q/
Eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern ist nicht gefordert, allerdings kann diese im Einzelfall sinnvoll sein.

Wie verhalte ich mich, wenn der Rauchwarnmelder auslöst:
Ganz wichtig: Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie Panik!
1. Retten Sie sich und andere Menschen aus der Wohnung / dem Haus
2. Alarmieren Sie die Feuerwehr (Notruf-Nummer: 112)
3. Bekämpfen Sie Entstehungsbrände (Feuerlöscher, Löschdecke, …)
            Wichtig: Niemals Brandrauch einatmen – Eigenschutz beachten!
                          Fettbrände nie mit Wasser löschen

Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit an Ihre Freiwillige Feuerwehr wenden

Links mit weiteren Info`s:

http://www.lfv-bayern.de/aktuelles/news/des-lfv/details/datum/2017/11/13/rauchwarnmelderpflicht-nun-auch-in-bestandgebaeuden-ab-dem-1-januar-2018.html

https://www.rauchmelder-lebensretter.de/

https://www.vkb.de/export/sites/vkb/_resources/pdf/magazin/Rauchwarnmelder-Fibel_336344.pdf